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Willkommen auf der Internetseite des

Amtsgerichts Bad Säckingen


Sie erreichen das Amtsgericht Bad Säckingen postalisch unter:
Amtsgericht Bad Säckingen
Hauensteinstraße 9
79713 Bad Säckingen
oder per Telefon/Telefax unter:
Tel.: 07761/566-0 (Zentrale)
Fax.: 07761/566-267
oder per E-Mail unter: 
Poststelle@agbadsaeckingen.justiz.bwl.de

Wichtiger Hinweis
Es ist rechtlich nicht möglich, per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder andere Prozesserklärungen abzugeben. Dies ist schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und durch elektronisches Dokument zulässig. Die für die Einreichung eines elektronischen Dokuments erforderlichen Schritte werden unter www.ejustice-bw.de detailliert beschrieben.
 
Nachtbriefkasten
Der sogenannte Nachtbriefkasten dient dazu, bei fristwahrenden an das Gericht gerichteten Sendungen die Rechtzeitigkeit der Abgabe nachzuweisen. Er befindet sich vor der Hauseingangstür des Amtsgerichts. Es können fristwahrend Sendungen für das Amtsgericht Bad Säckingen eingeworfen werden. Auch tagsüber können dort Briefsendungen für das Gericht eingeworfen werden.

Einlasskontrollen
Beim Amtsgericht Bad Säckingen muss mit Einlasskontrollen gerechnet werden. Diese können Wartezeiten zur Folge haben. Bitte halten Sie zur Kontrolle Ihren Ausweis und gegebenenfalls Ihre Ladung bereit. Rechtsanwälte und Behördenvertreter weisen sich bitte mit ihrem Anwalts- beziehungsweise Dienstausweis aus. Waffen jeglicher Art und gefährliche Gegenstände (Messer, Pfefferspray u.ä.) dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden. Sie können an der Wachtmeisterei in Verwahrung gegeben werden. Bei Verstößen gegen die Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude kann der Zutritt verwehrt und erforderlichenfalls auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Fotografieren und Filmen sowie Tonaufnahmen sind im Gericht grundsätzlich nicht erlaubt. In Einzelfällen kann auf schriftlichen, begründeten Antrag eine Genehmigung erteilt werden. Der Antrag ist an die Verwaltung des Gerichts zu richten.



 

 

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